Gremienwahlen am Bonner Münster:Ummeldefrist für Kirchenvorstand läuft in gut drei Wochen ab

In der Bonner Münstergemeinde finden am 8. und 9. November 2025 wie im ganzen Erzbistum Köln wieder Gremienwahlen statt. Die Gemeindemitglieder sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat zu entscheiden und so das kirchliche Leben in der Bonner Innenstadt mitzugestalten.
Während der Kirchenvorstand in den wirtschaftlichen Fragen der Kirchengemeinde entscheidet, berät der Pfarrgemeinderat seelsorgerische Themen.
Wichtige Änderung in der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände
Bislang galt für aktives und passives Wahlrecht von Kirchenvorständen ein erster Wohnsitz auf dem Gebiet der Pfarrgemeinde als notwendige Voraussetzung.
Diese Voraussetzung wurde nun geändert!
Bis zum 7. Juni 2025 kann sich jeder Interessierte, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in seiner eigenen Heimatgemeinde abmelden und im Pfarrbüro einen Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde stellen. Somit wäre es zum Beispiel möglich, dass außerhalb der Münsterpfarrei wohnende Personen sich für die Kirchengemeinde St. Martin am Bonner Münster umzumelden, um in der Münstergemeinde die Arbeit aktiv mitzugestalten. Dies gilt selbstverständlich für alle Kirchengemeinden im Erzbistum Köln.
Die Münstergemeinde St. Martin wird in den kommenden Monaten immer wieder über neue Entwicklungen zur Gremienwahl informieren und freut sich über alle Engagierten im gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus, die sich ehrenamtlich in die Arbeit am Bonner Münster einbringen möchten.