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Kommunionhelfer |
Was
machen Kommunionhelfer/-innen?
In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des
Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen
bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die
Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese
Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind ein große Hilfe.
Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum
Aufbau der Gemeinde bei.
Wie
wird man Kommunionhelfer/-in?
Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen
Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das
Mindestalter beträgt 25 Jahre. Die Schritte sehen so aus:
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Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der
leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in
Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die
Ordensoberin darum bittet, ihn als Kommunionhelfer/-in zu
unterstützen.
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Er stellt beim Erzbischöflichen Generalvikariat
einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im
Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2008 (Stk. 13, 148.
Jg.) auf Seite 269 veröffentlicht. (Es kann als pdf-Datei auch
hier heruntergeladen werden.)
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Das Erzbischöfliche Generalvikariat lädt die
Interessierten zu einer eintägigen Fortbildung an einem Samstag
nach Köln ein. Am Ende dieser Beauftragung erhalten die
Kommunionhelfer/-innen im Rahmen einer Eucharistiefeier bereits
ihre Urkunde mit der Beauftragung durch den Erzbischof.
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Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann
vom zuständigen Geistlichen noch vier weitere Male jeweils
wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das
Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue
Urkunde aus. Außerdem müssen die Urkunde, ebenfalls auf Antrag,
umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelfer/-innen in einem
anderen Bereich tätig werden.
Quelle:
Erzbistum Köln |
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