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Kommunionhelfer

Was machen Kommunionhelfer/-innen?

In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind ein große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.

 

Wie wird man Kommunionhelfer/-in?

Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Die Schritte sehen so aus:

  1. Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die Ordensoberin darum bittet, ihn als Kommunionhelfer/-in zu unterstützen.
  2. Er stellt beim Erzbischöflichen Generalvikariat einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2008 (Stk. 13, 148. Jg.) auf Seite 269 veröffentlicht. (Es kann als pdf-Datei auch hier heruntergeladen werden.)
  3. Das Erzbischöfliche Generalvikariat lädt die Interessierten zu einer eintägigen Fortbildung an einem Samstag nach Köln ein. Am Ende dieser Beauftragung erhalten die Kommunionhelfer/-innen im Rahmen einer Eucharistiefeier bereits ihre Urkunde mit der Beauftragung durch den Erzbischof.
  4. Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann vom zuständigen Geistlichen noch vier weitere Male jeweils wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue Urkunde aus. Außerdem müssen die Urkunde, ebenfalls auf Antrag, umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelfer/-innen in einem anderen Bereich tätig werden.

Quelle: Erzbistum Köln

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Letzte Aktualisierung: 04.02.2012