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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen,
auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen der Kirchengemeinden. Dieses
Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und die
Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des
Kirchenvorstandes.
Er besteht in der Kirchengemeinde St. Martin aus acht Mitgliedern und dem
Pfarrer als Vorsitzenden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Nach drei Jahren
scheidet jeweils die Hälfte der Mitglieder aus. Durch die „versetzte“ Amtszeit
ist die Kontinuität der Arbeit gewährleistet.
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