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               Kardinal Meisner

 

27.04.2010 | Deutscher Caritasverband

 

Empfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch

 

Deutscher Caritasverband gibt Orientierungshilfe heraus - Wohl von Schutzbefohlenen steht im Zentrum allen pädagogischen Handelns

 

 

Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat Empfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch und zum Verhalten bei Missbrauchsfällen herausgegeben. Sie richten sich insbesondere an die Dienste und Einrichtungen der Caritas in der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe, aber auch an andere Dienste, in denen besondere Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.

Die Empfehlungen enthalten Regelungen zur Prävention sexuellen Missbrauchs, die dazu beitragen sollen, Risiken frühzeitig zu erkennen und sie ansprechen zu können. Dazu gehören eine vorsorgende Personalpolitik, klare Verhaltensregeln für Mitarbeitende und eine Stärkung der Rechte von Schutzbefohlenen bzw. ihrer Angehörigen. Die Empfehlungen fordern einen sensiblen Umgang mit Fragen von Nähe und Distanz in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen. Bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch bzw. bei einem begründeten Verdacht stehen das Wohl der Schutzbefohlenen und die konsequente Aufklärung im Zentrum der Empfehlungen. Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden ist eindeutig geregelt.

Die Empfehlungen knüpfen an eine langjährige verbandliche Diskussion und vielfältige Initiativen im Umgang mit dieser Thematik an. In zahlreichen Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe gibt es bereits Material zum Thema und Schulungs- und Supervisionsangebote für Mitarbeitende zu Fragen in diesem Kontext. Die Empfehlungen des DCV wollen einen Beitrag leisten, die Diskussion in den Einrichtungen und Diensten, die sich dem Wohl von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung verpflichtet sehen, dahin gehend anzuregen, Strukturen zu überprüfen und zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit diesem Thema einzuladen.

Die Empfehlungen wurden in Abstimmung mit den Diözesan-Caritasverbänden und mit Fachverbänden erarbeitet. In einem zweiten Schritt werden vorhandene Materialien zum Thema zusammengestellt und sollen so den Austausch innerhalb des Verbandes fördern und die Verantwortlichen in den Einrichtungen in ihrer Arbeit unterstützen.

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