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28.02.2010 |
DBK
Beschämt und schockiert bitten wir alle um Entschuldigung
Erklärung aus Anlass der Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs an
Minderjährigen im kirchlichen Bereich
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DBK-Vorsitzender Erzbischof Dr. Robert Zollitsch |
Enthüllungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch
Geistliche und Mitarbeiter der Kirche erschüttern uns in diesen Tagen. Wir
Bischöfe stellen uns unserer Verantwortung. Wir verurteilen die Verbrechen, die
Ordensleute sowie Priester und Mitarbeiter unserer Bistümer begangen haben.
Beschämt und schockiert bitten wir alle um Entschuldigung und Vergebung, die
Opfer dieser abscheulichen Taten geworden sind.
1. Die Wahrheit aufdecken
Wer sich an Kindern oder Jugendlichen sexuell vergeht, fügt ihnen oft lebenslang
quälende Wunden zu. Lehrer und Erzieher verraten dabei aufs Tiefste das
Vertrauen junger Menschen. Sie verletzen ihre Intimsphäre, statt sie zu
schützen. Wenn der Täter ein Priester ist, wiegt dieses Vergehen besonders
schwer. Es steht im Widerspruch zum geistlichen Amt, weil dann der Priester die
besondere Nähe ausnutzt, die Menschen mit einem Seelsorger verbindet. Wir
deutschen Bischöfe sind betroffen über jeden Fall sexuellen Missbrauchs durch
Geistliche und andere Mitarbeiter. Wir wollen eine ehrliche Aufklärung, frei von
falscher Rücksichtnahme, auch wenn uns Vorfälle gemeldet werden, die schon lange
zurückliegen. Die Opfer haben ein Recht darauf.
2. Die Leitlinien auswerten
Wir stehen nicht am Anfang der Auseinandersetzung mit solchen Verfehlungen, auch
wenn wir ihr Ausmaß bislang unterschätzt haben. Vor acht Jahren haben wir die
"Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch
Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (26.09.02) erarbeitet.
Sie gelten in allen Bistümern. Der Zusammenschluss der deutschen Ordensoberen
hat sie übernommen. Sie verhindern Vertuschung und Verschleierung. Die
Leitlinien sagen den Opfern und ihren Angehörigen eine menschliche,
therapeutische und seelsorgliche Hilfe zu, die individuell angepasst ist. In
jedem Bistum gibt es Ansprechpartner, an die man sich im Verdachtsfall oder mit
Fragen wenden kann. Wir werden klären, wie ihre Auswahl noch verbessert werden
kann und ob ihre Arbeit durch weitere Personen und Ombudsleute ergänzt werden
soll. Besondere Bedeutung hat für uns auch die frühzeitige Einschaltung der
Staatsanwaltschaften. Wir unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Arbeit.
Wir haben einige Verantwortliche im Personalbereich unserer Bistümer gebeten,
mit der Unterstützung unabhängiger externer Berater die Leitlinien und ihre
Umsetzung zu überprüfen. Wir erwarten bis zum Sommer weiterführende Vorschläge.
3. Die Prävention stärken
Die Vergangenheit verlangt Aufklärung und den Schutz gegen den Rückfall von
Tätern. Deshalb holen wir vor der Entscheidung über die berufliche Zukunft eines
Täters die Stellungnahme anerkannter Spezialgutachter ein und werden diese
Begutachtung zur Pflicht machen.
Die Zukunft verlangt weitere Schritte zur umfassenden Prävention. Wir fordern
die Gemeinden und besonders die Verantwortlichen in unseren Schulen und der
Jugendarbeit auf, eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens zu pflegen. Wir
unterstützen eine Pädagogik, die der Stärkung der Persönlichkeit jedes einzelnen
Kindes und Jugendlichen verpflichtet ist.
Die Forderung nach Prävention betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, wo Kinder
und Jugendliche zu Erwachsenen ein Verhältnis besonderen Vertrauens unterhalten
und zugleich von ihnen abhängig sind.
In Deutschland gibt es viele Initiativen der Zivilgesellschaft und Einrichtungen
des Staates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie helfen dabei,
Aufklärung und Prävention zu stärken. Wir wollen von ihnen lernen und zeitnah
das Gespräch suchen, um klarer zu erkennen, was der Kirche zur Prävention
sexuellen Missbrauchs in ihrem eigenen Bereich möglich und abverlangt ist. Wir
Bischöfe führen auch Gespräche mit Opfern. Wir werden tun, was wir zu tun im
Stande sind, damit die Wunden heilen können und keine neuen zugefügt werden.
Der Zölibat der Priester ist, wie uns Fachleute bestätigen, nicht Schuld am
Verbrechen sexuellen Missbrauchs. Ein zölibatäres Leben kann aber nur
versprechen, wer dazu die nötige menschliche und emotionale Reife hat. Zur
Prävention gehört eine entsprechend sorgfältige Ausbildung der künftigen
Priester. Deshalb geben wir einen Bericht in Auftrag, ob wir den Weihekandidaten
im Hinblick auf die Eignung zum Zölibat noch bessere Hilfen zur Stärkung der
psychosexuellen Reife anbieten können. Wir prüfen zudem, welche weiterführenden
Formen der Unterstützung unserer Priester es in diesem Bereich gibt.
Auch unsere pastoralen und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
entsprechend geeignet sein und begleitet werden.
4. Verantwortung verorten
Der Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann, ist ab sofort besonderer
Beauftragter der Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen
Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich. Ihn unterstützt ein Büro, das
wir im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz einrichten. Es wird die
Zusammenarbeit zwischen den Bistümern und mit den Orden in allen relevanten
Fragen ausbauen und für die Verbindung mit den zivilgesellschaftlichen
Initiativen und staatlichen Aktivitäten sorgen. Wir starten zudem eine
bundesweite Hotline zur Information in Fragen des sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger im kirchlichen Bereich.
Wir deutschen Bischöfe danken allen, die in diesen Wochen dabei helfen, Unrecht
und Leid im Zusammenhang sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen
Bereich aufzuklären und aufzuarbeiten. Wir bitten zugleich um die Unterstützung
durch den Sachverstand derer, die außerhalb der Kirche aktiv sind. Die
allermeisten Geistlichen verrichten ihren Dienst mit Hingabe und großer
Glaubwürdigkeit. Wir danken ihnen und allen anderen Mitarbeitern, besonders in
den katholischen Schulen und in der Jugendarbeit, für ihren großen Einsatz, den
sie auch in diesen schwierigen Wochen unbeirrt erbringen. Die Fastenzeit gibt
uns in besonderer Weise die Gelegenheit zu Gewissenserforschung und Umkehr,
damit unser Lebenszeugnis glaubwürdig ist.
Freiburg, den 25. Februar 2010
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