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am 12. Mai 2012

katholisch.de
 

 

20.09.2009 | Citypastoral

 

Die Sonntagsfrage an die MdBs

 

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz begonnen. Nach diesem Gesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen zwischen 13 und 20 Uhr.

Die Ausweitung der Öffnungsmöglichkeiten erschwere unzumutbar die Religionsausübung, argumentieren die Kirchen in ihren Beschwerden. Darin verweisen sie auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen durch das Grundgesetz sowie die institutionelle Garantie zur „seelischen Erhebung“. Zudem werde durch die erweiterte Ladenöffnung an Sonntagen insbesondere den Gläubigen, die im Einzelhandel arbeiten, die Ausübung ihrer Religion erschwert.

Die Kirchen kritisieren, dass fast ein Fünftel aller Sonntage von der Berliner Regelung betroffen sei, insbesondere die vier Adventssonntage, die besonders schutzbedürftig seien. Darüber hinaus argumentieren sie, dass das Ladenschlussgesetz keine wirksamen Sanktionen gegen Verstöße vorsehe. Bei dem Verfahren geht es vor allem um zwei Grundgesetzartikel.

Die evangelische und katholische Kirche berufen sich zum einen auf die in Artikel 4 garantierte Religionsfreiheit und zum anderen auf den Schutz von Sonn- und Feiertagen in Artikel 140.

 

M fragt:

Welchen Stellenwert hat für Sie persönlich der Sonntag als verfassungsmäßig geschützter „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung“? Finden Sie die Klage der Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht daher folgerichtig?

 

 

Ulrich Kelber, SPD:

Der Sonntag muss (wieder) ein Tag der Ruhe sein. Ein Tag, an dem Familien füreinander Zeit haben, man Freunde besuchen kann, ein Fest feiern und sich besinnen darf. Es ist der Ausstieg aus dem Alltag, der den Sonntag so besonders gemacht hat.

Das ist es, was man braucht. Und in unserer abendländischen Kultur muss der Sonntag der Tag bleiben, an dem ungeplant und spontan Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde zusammen etwas unternehmen können. Wer auch noch den Sonntag durch und durch kommerzialisieren will, raubt unserer Gesellschaft den Zusammenhalt, der aus der gemeinsamen Zeit am Sonntag entsteht. Wer die Geschäfte immer häufiger an Sonntagen öffnen will, macht aus allen Tagen Alltag. Die Gegner der “Sonntagsruhe” degradieren Menschen zu Zahlen im Bruttoinlandsprodukt. Dem müssen sich alle entgegenstellen, für die der Mensch im Mittelpunkt steht. In einer modernen Gesellschaft wird es immer Menschen geben, die auch am Sonntag arbeiten müssen: Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Polizisten und Busfahrer. Damit man feiern kann, arbeiten in Gastwirtschaften, an Kirmes-Fahrgeschäften und in Schwimmbädern Menschen auch an Sonntagen. Diese Menschen sind Eltern, Partner, Freunde. Sie müssen einen Sonntagszuschlag auf ihren Lohn erhalten, der weiterhin steuerfrei bleiben muss. Denn es bleibt ein großes Opfer, am Sonntag arbeiten zu müssen, wenn die Anderen füreinander Zeit haben.

  

Stefan Eisel, CDU:

Für mich ist der Sonntag wichtig als der Tag, an dem der christliche Glaube, das Innehalten und die Familie im Mittelpunkt stehen.. Deshalb leuchtet mir auch die Klage der Kirchen ein. Sie richtet sich gegen das Land Berlin, wo die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen. Da sind mir die Grenzen viel zu weit gezogen; es ist falsch, alles zu kommerzialisieren. Ich finde die Regelung bei uns in Nordrhein-Westfalen plausibel: Geschäfte dürfen nur an vier Sonntagen pro Jahr für fünf Stunden öffnen dürfen. Tabu sind drei von vier Adventssonntagen, der erste Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, sowie die Stillen Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag.

 

Guido Westerwelle, FDP:

Bei jeder Flexibilisierung der Arbeitszeiten muss immer zwischen den Verfassungsgütern abgewogen werden. Insbesondere müssen die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben, sich neben dem Berufsleben z.B. auch um religiös engagieren zu können. Der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ist in Artikel 140 Grundgesetz verankert und ein wichtiger Bestandteil des familiären und sozialen Lebens der Beschäftigten. Das Deutsche Arbeitszeitgesetz sieht aus guten Gründen Ausnahmen vor, etwa um die Bereitstellung lebenswichtiger Arbeiten im Gesundheitswesen und im Notfall gewährleisten zu können. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss natürlich sorgfältig geprüft werden, um den regional unterschiedlichen Traditionen, Anschauungen und Bräuchen am besten Rechnung tragen zu können.

     

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Letzte Aktualisierung: 03.04.2012