Vor
dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über die
Verfassungsbeschwerden der Kirchen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz
begonnen. Nach diesem Gesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen
öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen zwischen 13 und 20 Uhr.
Die Ausweitung der Öffnungsmöglichkeiten erschwere unzumutbar
die Religionsausübung, argumentieren die Kirchen in ihren Beschwerden. Darin
verweisen sie auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen durch das
Grundgesetz sowie die institutionelle Garantie zur „seelischen Erhebung“.
Zudem werde durch die erweiterte Ladenöffnung an Sonntagen insbesondere den
Gläubigen, die im Einzelhandel arbeiten, die Ausübung ihrer Religion
erschwert.
Die Kirchen kritisieren, dass fast ein Fünftel aller Sonntage
von der Berliner Regelung betroffen sei, insbesondere die vier
Adventssonntage, die besonders schutzbedürftig seien. Darüber hinaus
argumentieren sie, dass das Ladenschlussgesetz keine wirksamen Sanktionen
gegen Verstöße vorsehe. Bei dem Verfahren geht es vor allem um zwei
Grundgesetzartikel.
Die evangelische und katholische Kirche berufen sich zum
einen auf die in Artikel 4 garantierte Religionsfreiheit und zum anderen auf
den Schutz von Sonn- und Feiertagen in Artikel 140.
M fragt:
Welchen
Stellenwert hat für Sie persönlich der Sonntag als verfassungsmäßig
geschützter „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung“? Finden
Sie die Klage der Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht daher
folgerichtig?
Ulrich
Kelber, SPD:
Der Sonntag muss (wieder) ein Tag der Ruhe sein. Ein Tag,
an dem Familien füreinander Zeit haben, man Freunde besuchen kann, ein
Fest feiern und sich besinnen darf. Es ist der Ausstieg aus dem Alltag,
der den Sonntag so besonders gemacht hat.
Das ist es, was man braucht. Und in unserer
abendländischen Kultur muss der Sonntag der Tag bleiben, an dem
ungeplant und spontan Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde
zusammen etwas unternehmen können. Wer auch noch den Sonntag durch und
durch kommerzialisieren will, raubt unserer Gesellschaft den
Zusammenhalt, der aus der gemeinsamen Zeit am Sonntag entsteht. Wer die
Geschäfte immer häufiger an Sonntagen öffnen will, macht aus allen Tagen
Alltag. Die Gegner der “Sonntagsruhe” degradieren Menschen zu Zahlen im
Bruttoinlandsprodukt. Dem müssen sich alle entgegenstellen, für die der
Mensch im Mittelpunkt steht. In einer modernen Gesellschaft wird es
immer Menschen geben, die auch am Sonntag arbeiten müssen:
Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Polizisten und Busfahrer. Damit man
feiern kann, arbeiten in Gastwirtschaften, an Kirmes-Fahrgeschäften und
in Schwimmbädern Menschen auch an Sonntagen. Diese Menschen sind Eltern,
Partner, Freunde. Sie müssen einen Sonntagszuschlag auf ihren Lohn
erhalten, der weiterhin steuerfrei bleiben muss. Denn es bleibt ein
großes Opfer, am Sonntag arbeiten zu müssen, wenn die Anderen
füreinander Zeit haben.
Stefan
Eisel, CDU:
Für mich ist der Sonntag wichtig als der Tag, an dem der
christliche Glaube, das Innehalten und die Familie im Mittelpunkt
stehen.. Deshalb leuchtet mir auch die Klage der Kirchen ein. Sie
richtet sich gegen das Land Berlin, wo die Geschäfte seit 2006 an bis zu
zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen. Da sind mir die
Grenzen viel zu weit gezogen; es ist falsch, alles zu kommerzialisieren.
Ich finde die Regelung bei uns in Nordrhein-Westfalen plausibel:
Geschäfte dürfen nur an vier Sonntagen pro Jahr für fünf Stunden öffnen
dürfen. Tabu sind drei von vier Adventssonntagen, der erste
Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, sowie die
Stillen Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und
Volkstrauertag.
Guido
Westerwelle, FDP:
Bei jeder Flexibilisierung der Arbeitszeiten muss immer
zwischen den Verfassungsgütern abgewogen werden. Insbesondere müssen die
Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben, sich neben dem Berufsleben z.B.
auch um religiös engagieren zu können. Der Schutz der Sonn- und
Feiertagsruhe ist in Artikel 140 Grundgesetz verankert und ein wichtiger
Bestandteil des familiären und sozialen Lebens der Beschäftigten. Das
Deutsche Arbeitszeitgesetz sieht aus guten Gründen Ausnahmen vor, etwa
um die Bereitstellung lebenswichtiger Arbeiten im Gesundheitswesen und
im Notfall gewährleisten zu können. Das Vorliegen der Voraussetzungen
muss natürlich sorgfältig geprüft werden, um den regional
unterschiedlichen Traditionen, Anschauungen und Bräuchen am besten
Rechnung tragen zu können.